Eigentümlichkeit der Genossenschaft
Ziele Regeln Entscheidungsstruktur Vorteile
Ist es legitim zu behaupten, dass
- SCAR durch Landwirte und für sie verwaltet wird?
- SCAR den Landwirten Möglichkeiten bietet, mit denen sie dank des Elements „Futtermittel für das Vieh“, das für die Rentabilität und Sicherheit unserer Tierproduktionen entscheidend ist, ihre Zukunft meistern?
Dieses Kapitel, das den Eigentümlichkeiten gewidmet ist, die unsere SCAR Genossenschaft auszeichnet, wird es Ihnen „beweisen“…
Glauben Sie, dass das genossenschaftliche Unternehmertum eine altmodische Idee, ein altertümliches Konzept ist?
Lassen Sie sich eines Besseren belehren …
Wir sind der Meinung, dass die genossenschaftliche Bewegung Antworten auf die Herausforderungen gibt, welche die Änderungen unserer derzeitigen Gesellschaft und insbesondere unserer Landwirtschaft uns auferlegt.
Durch diese Bewegung wird auch der wirtschaftliche Ablauf wieder in den Dienst der Menschen zurückgelegt und es wird ihnen die Gelegenheit geboten, gemeinsam aufzubauen. Lassen Sie es uns beweisen!
Erst einmal müssen wir unsere Ziele klar umreißen, um anschließend effiziente und kohärente Entscheidungsregeln und –strukturen zu erstellen und eindeutig zu formulieren und dem Anhänger schließlich die Vorteile vor Augen führen: dem Genossenschaftler!
- Unseren Genossenschaftlern bzw. Landwirten Mittel und Wege zu bieten, die Ernährung ihres Viehbestandes in aller Transparenz zu meistern.
- Wettbewerbsfähiges und auf die besonderen Anforderungen jedes einzelnen Landwirtes abgestimmte Futtermittel zu liefern.
- Einen lokalen Service, einen Mehrwert und eine regionale Verankerung zu bieten.
- Die Landwirte und die Vor- und Nachproduzenten zu stärken und zu solidarisieren.
- Gründen und weiterentwickeln von unterschiedlichen Produktionsstätten bietet dem Erzeuger einen Mehrwert.
- Einen Beitrag zur Rentabilität, zum Fortbestand und zur Unabhängigkeit der Landwirte zu leisten.
Inwiefern kann die derart eigenwillige Struktur der Genossenschaft zum Erreichen dieser Ziele beitragen?
Dazu müssen wir die vier Grundsatzregeln und die Entscheidungsstruktur der SCAR Genossenschaft näher erläutern. Hier werden die Befugnisse und Rechte der verschiedenen Beteiligten respektiert: Landwirte, Aktionäre, Kunden, Angestellte, Arbeiter usw.
Vier Grundregeln für die Genossenschaftler
♦ Ein ausgewogenes Kapital, das im vollen Umfang im Besitz der mehr als 2.350 Landwirte ist.
Die Prinzipien der freien Aufnahme (z. Zt. begrenzt auf das symbolische Minimum von 5 Anteilen zu 5€) für Genossenschaftler-Landwirte, die im juristischen Sinne der Betriebseinheit und vor allen Dingen aber dem Kapitalisierungslimit, das für jeden Genossenschaftler auf höchstens 25% seines Jahresumsatzes oder 20.000 € festgesetzt ist, entsprechen, bieten zahlreiche Vorteile und Garantien:
- eine ‚homogene’ und ‚verdünnte’ Aufteilung des Kapitals,
- keine Machtkonzentration (finanziell) oder dominanten Aktionäre und auch keine Minderheit(en).
- eine regionale Verankerung aufgrund regional verwurzelter Aktionäre und eines regional begrenzten Tätigkeitsbereichs
- eine landwirtschaftliche Verankerung und Repräsentation aufgrund von Aktionären und Tätigkeiten, die in erster Linie mit der Landwirtschaft verbunden sind.
♦ Eine souveräne Generalversammlung, in der die Gleichheit der Stimmen gewahrt wird: 1 Mann = 1 Stimme
Mit diesem Grundprinzip wird übermäßige Finanzmacht einiger ‚großer’ Genossenschaftler vermieden. Zusammen mit der ersten Regel kann hierdurch eine Struktur der Eigenmittel aufrechterhalten bleiben, die SCAR nur schwer an Dritte‚verhandelbar’ oder ‚veräußerbar’ macht, ohne die Einwilligung der Mehrheit der Genossenschaftler. SCAR und mit ihr die Tätigkeitsbereiche kann daher nur äußerst schwer verlegt werden. Es trägt auch zur Unabhängigkeit Dritten gegenüber bei (keine Minderheit, keine Blockierung, kein Druck möglich).
♦ Ein aktiver Verwaltungsrat, der sich ausschließlich aus Landwirten bzw. Züchtern zusammensetzt
Diese elementare Regel gewährleistet, dass Repräsentation, Strategie und Entscheidungskraft dem landwirtschaftlichen Umfeld obliegen. Diese Garantien - Grundlage der Genossenschaft - bedürfen jedoch einer vernünftigen Verknüpfung mit einer effizienten Geschäftsführung, die unserer derzeitigen Wirklichkeit und unseren tatsächlichen wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Dies geht nur mit wirtschaftlich effizienten Entscheidungsstrukturen.
♦ Eventuelle Rückvergütungen für active Genossenschaftler und/oder Renditen auf Anteile
Auf Vorschlag des Verwaltungsrats entscheidet die Generalversammlung je nach Jahresergebnis des Unternehmens über die Aufteilung und Ausgabe des Gewinns. Abgesehen von der vollständigen oder teilweisen Zurückstellung kann die Generalversammlung auch entsprechend den von ihr festgelegten Regeln, die Aufteilung des Ertrags auf die Genossenschaftler beschließen.
- Entlohnung der nicht aktiven Genossenschaftler in Form von Verzinsungen in bar ihrer Anteile (variabler, vom Jahr abhängiger Zinssatz: 5% netto im Jahr 2003, 4,5% netto 2004, 4% netto 2005; 4,25% netto 2006; 4,25 % netto 2007; 3,75 % netto 2008; 3,75 % netto 2009; 4,00 % netto 2010 und 4,00 % netto 2011).
- Entlohnung der aktiven Genossenschaftler in Form von Rückvergütungen im Verhältnis zu ihrem Umsatz an Mischfutter (variabler, vom Jahr abhängiger Zinssatz: 1,5% im Jahr 2003, 0,5% 2004; 1% 2005; 1,15% 2006; 0 % 2007; 0,25 % 2008; 0,75 % 2009; 1,25 % 2010 und 1,00 % 2011).
- Diese Rückvergütung und die Dividende des Grundwertes sind kapitalisiert auf den Namen des Genossenschaftsmitglieds unter der Bedingung, daß sein Kapital nicht den erlaubten Wert, sprich 25 % seines jährlichen Umsatzes insgesamt d.h. 20.000 Euro, überschreitet.
- Die Genossenschaft SCAR hat so 1.450.000 Euro in ihren letzten 13 Rechnungsjahre verteilt.
Im Laufe seiner Karriere kapitalisiert der aktive Landwirt bzw. Genossenschaftler schrittweise Anteile, die später entweder durch eine interessante Verzinsung dieses Kapitals oder durch sofortige Erstattung nach der Generalversammlung, die den Antrag auf Rückvergütung beschließt, an Wert gewinnen. (Die Rückerstattung des Kapitals vor dem Ende der Karriere ist laut Satzung möglich, setzt aber immer voraus, dass dieser Genossenschaftler keine Schulden SCAR gegenüber hat, da Verbindlichkeiten und Kapital nicht gegenseitig aufgewogen werden können).
Diese Aufteilung der Erträge zwischen aktiven und nicht aktiven Genossenschaftlern gewährleistet die Belassung des geschaffenen Mehrwerts im landwirtschaftlichen Umfeld. Mit anderen Worten: diese Einkünfte werden weder an Dritte ausgegeben noch in andere Tätigkeitsbereiche oder Märkte angelegt.
Diese vier Grundregeln gewährleisten daher, dass die Entscheidungsmacht bei den Aktionären bzw. den Nutzern, die ja die Landwirte selbst sind, bleibt!...
Unsere Entscheidungsstrukturen zielen darauf ab, dass die strategische und ‚politische’ Macht in den Händen der Landwirte bleibt, während Fachleuten des Unternehmensmanagements und des Produktionsbereichs der Futtermittel für die tägliche betriebliche, leitende und wirtschaftliche Verwaltung verantwortlich sind. Daraus ergibt sich nachfolgende schematisch dargestellte Entscheidungsstruktur:
Die Verbindung zwischen der strategischen Befugnis der Verwalter bzw. Landwirte, die durch die Generalversammlung beauftragt wurden und den herkömmlichen leitenden Geschäftsführern, wie in jedem Unternehmen, wird also durch ein Betriebskomitee gewährleistet, das sich aus einem Direktor und zwei Verwaltern (dem Vize-Präsidenten und dem Präsidenten) zusammensetzt, einer wahrhaftigen ständigen „Kontroll- und Nachahmungs-Verbindung“ zwischen diesen beiden Ebenen der Befugnisse. (± 1Mal pro Woche!)
♦ Die Generalversammlung
Die selbstbestimmte Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich zum Jahresabschluss statt. Normalerweise wird sie im April des Jahres, das auf das Geschäftsjahr folgt, einberufen. Hier versammeln sich in geselliger Gemütlichkeit die Genossenschaftler, die teilnehmen möchten unter dem Motto: ein Mann = eine Stimme! |
Sie ist Entscheidungsberechtigt bei der Ergebnisfeststellung, der Entlastung der Verwalter, der Aufteilung der Gewinne und der Beauftragung von Verwaltern. Sie ist auch die Gelegenheit der Begegnung, für Überlegungen und Debatten bezüglich der Zukunft unserer Genossenschaft.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen (Satzungsänderungen, Übernahmen, Geschäftsaufgabe usw.) kann jederzeit eine außergewöhnliche Generalversammlung einberufen werden.
♦ Der Verwaltungsrat
Tritt durchschnittlich 8 bis 9 Mal jährlich zusammen. Er setzt sich ausschließlich aus Landwirten zusammen, die die verschiedenen von SCAR belieferten Regionen (Herver Hochebene, Hohe Ardennen, Eifel, Condroz, Hespenland usw.) und Bereiche (Milchkühe, Zucht- und Mastrinder, Schweine, Bio usw.) vertreten. |
Nachstehende Verwalter sind Mitglieder unseres derzeitigen Verwaltungsrats:
- D.Collienne (Bio-Milch Bereich in Sprimont)
- J.Colyn (Milch-und Schweinebereich in Herve)
- M.Delhez (Milchbereich in Herve)
- A.Demonceau (Milchbereich in Blegny)
- J.Detiffe (Milchbereich in Wegnez)
- B.Dewalque (Milchbereich in Stavelot)
- D.Gustin (Milchbereich in Walhorn)
- F.Jennes (Milchbereich in Charneux)
- H.Larondelle (Milchbereich in Baelen)
- J.Bastin (Bio-Geflügel und Milchbereich in Stavelot)
- R.Leroux (Milchbereich in Lierneux)
- J.Pichot (Milchbereich in Jalhay-Fouir)
- J-M.Pierret (Milchbereich in Chimay)
- Ch.Renard (Milchbereich in Waismes)
♦ Funktionales Organigramm
Ein Unternehmen lebt in erster Linie von den Menschen, aus denen es sich zusammensetzt und von denen, die ihre Nachfolge antreten. Das gesellschaftliche Klima und die Atmosphäre bei SCAR entsprechen ihrer Natur, Größe und Strukturen: Entschieden Human, erfüllt von einem dynamischen und einladenden Geist und der Freude an gut ausgeführter Arbeit! Nicht ohne Grund verbringt die Mehrheit der Mitarbeiter hier die ganze Laufbahn!
Um aber einwandfrei funktionstauglich zu sein, muss eine Organisation auf einer optimalen Aufgabenaufteilung beruhen. Aus diesem Grund finden Sie nachstehend das funktionale Organigramm von SCAR.
Vorteile einer Genossenschaft und ….. Genossenschaftler zu sein!
♦ Ein nahe liegende Kapitalbeteiligung
Ein befremdliches Bild ist der Anblick dieses Chefs aus dem direkten Umfeld, der Anteilseigner und Landwirt ist (er kann beispielsweise dem Direktor kündigen …), während er gleichzeitig auch einer der Kunden des Unternehmens ist: eine ‚schizophrene’, schwierige, quasi unmöglich zu bewältigende Situation? Dieser Landwirt, so gut er auch ist, kann nicht erfolgreich zwei verschiedene Berufe ausüben. Er kann nicht Landwirt und gleichzeitig verantwortlich für die Leitung eines Unternehmens sein. Kurzum ein Handicap?
Wir sind vom Gegenteil überzeugt!
Zwei Berufe? Entgegengesetzte Interessen? So viele Klippen umschifft, wenn jeder sich auf seine Vorrechte und Zuständigkeitsbereiche begrenzt, denen unsere Entscheidungsbefugnisse entsprechen!
Eine Kapitalbeteiligung aus zu nächster Nähe? Nein! Eine Chance, die zu ergreifen ist. Aufgrund einer derartige Nähe kann mit den Aktionären diskutiert werden, ihnen zugehört werden, man kann ihnen Dinge erklären und sie überzeugen. Der Aktionär ist bekannt, identifizierbar, man kann (man muss) mit ihm kommunizieren… Er ist nicht virtuell und/oder irrational, er ist nicht in erster Linie dafür da, sein Kapital kurzfristig gewinnbringend zu verzinsen, er ist nicht von der tatsächlichen Produktion abgeschirmt; er entscheidet mit über Ziele und Strategien entsprechend gemeinsamer Beweggründe und er trägt eine wirkliche unternehmerische Verantwortung …
♦ Gewinne, die als kapitalisierte Rückvergütungen und/oder Renditen auf Anteile ausgeschüttet werden (über 145.000 in den letzten 13 Jahren verteilt)
♦ Ein pauschaler Diskont von 5 €/Tonne
♦ Ein Wahl- und Eigentumsrecht mit einer tatsächlichen Kontroll- Entscheidungs- und Orientierungsbefugnis
♦ Faire allgemeine Verkaufsbedingungen für jeden und ein Service im Nahbereich
♦ Sonderaktionen
Sie sind gedacht als Anerkennung für das Vertrauen und die Treue. Jeder Genossenschaftler kann diese neuen ‚Service’ Zusatzartikel, die aus unseren ergänzenden Abteilungen wie beispielsweise Samen und Gartenbedarf (Bücher, Gemüsesamen, Kleidung, Material usw.) stammen, bevorzugt und zu äußerst günstigen Preisen erwerben. Diese Sonderaktionen werten also alle Mittel der Genossenschaft voll auf! (Kontakt Sonderaktionen)
♦ Beibehaltung einer regionalen und landwirtschaftlichen Verankerung mit einer Zukunftsvision, die auf Beständigkeit gerichtet ist
♦ Ein Werkzeug für die landwirtschaftliche Förderung und Entwicklung und eine Antwort auf kollektive Anforderungen
♦ Ein Mittel zur Unterstützung neuer Diversifikationsbereiche mit zuwachsendem Mehrwert
Ein wahrhaftiges Werkzeug also, das eine beständige Kontrolle der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Bereichs‚Tierfutter’ bietet; Eigenschaften, die für die Rentabilität und Sicherheit Ihrer Tiernahrung von größter Wichtigkeit sind.